Ohrenbeichte

In der Evangelisch Lutherischen Kirchen kennen wir zwei Formen der Beichte. Dies ist einmal die Ohrenbeichte. Diese kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder bei uns Pfarrern in den Amtsräumen. Diese sind sogar gesetzlich geschützt, ähnlich wie ein Arztzimmer oder die Räume eines Rechtsanwaltes.